Japan
Japan ist ein ostasiatischer Inselstaat aus vier Hauptinseln und mehreren tausend kleineren, mit Tokio — dem Kern der größten Metropolregion der Welt — als Hauptstadt. Das Land verbindet eine der fortgeschrittensten Volkswirtschaften und eines der dichtesten Verkehrsnetze der Erde mit einer ungewöhnlich ungebrochenen kulturellen Kontinuität, von aktiven Tempeln bis zur Badekultur der heißen Quellen. Aus dem deutschsprachigen Raum ist Tokio in elf bis zwölf Flugstunden erreichbar, und deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige reisen für Aufenthalte bis 90 Tage visumfrei ein — einer der unkompliziertesten Einreisewege in ganz Ostasien.
Visum und Einreisebestimmungen für Japan
Japan gewährt Staatsangehörigen von über 60 Ländern visumfreie Einreise — darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 Tage ist kein Visum erforderlich. Der Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein; die anderswo übliche Regel, wonach er noch sechs Monate über die Reise hinaus gelten muss, verlangt Japan nicht — ein Blick auf die eigene Restgültigkeit vor dem Abflug lohnt trotzdem. Ein Rück- oder Weiterflugticket ist zwingend: Die Einwanderungsbehörde kontrolliert konsequent, und mit einem einfachen Hinflug kann die Einreise verweigert werden. Über Visit Japan Web, die amtliche Online-Plattform für Zoll- und Einreiseformulare, lassen sich die Angaben vorab erfassen, was die Abfertigung am Flughafen beschleunigt. Verlängerungen des visumfreien Aufenthalts sind schwierig und werden nur bei zwingenden Gründen wie Krankheit oder einem verpassten Flug gewährt. Für Arbeit, Studium und längeren Aufenthalt gibt es zahlreiche Visakategorien, die vor der Einreise bei einer japanischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Visa-Arten
Visumfreie Einreise (Temporary Visitor)
Tourismus, Geschäftsreisen, Konferenzen, Familienbesuche. Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten 90 Tage. Der Reisepass muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein, ein Rück- oder Weiterflugticket ist Pflicht. Die Vorab-Erfassung über Visit Japan Web ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Working-Holiday-Visum
Für junge Deutsche, Österreicher und Schweizer zwischen 18 und 30 Jahren zum Arbeiten und Reisen in Japan — eines der beliebtesten Programme für deutschsprachige Japaninteressierte, mit Aushilfstätigkeiten in Gastronomie, Sprachschulen oder Landwirtschaft. Beantragt wird bei der japanischen Botschaft im Heimatland; die Kontingente sind je nach Land begrenzt und können vor Jahresende erschöpft sein.
Studentenvisum (College Student / Student)
Für ein Studium an japanischen Universitäten, Sprach- oder Berufsschulen, häufig für Japanischkurse in Tokio, Kyoto oder Osaka. Voraussetzung ist die Zulassung der Bildungseinrichtung; das Certificate of Eligibility beantragt der Träger in Japan, bevor das Visum ausgestellt wird.
Arbeitsvisum (Engineer / Specialist in Humanities / International Services)
Die häufigste Arbeitsvisakategorie für ausländische Fachkräfte: Informationstechnik, Ingenieurwesen, Übersetzung, Lehre, Marketing, Beratung. Der japanische Arbeitgeber tritt als Sponsor auf und beantragt das Certificate of Eligibility, ohne das kein Visum erteilt wird.
Highly Skilled Professional (HSP)
Punktebasiertes System für hoch qualifizierte Fachkräfte, die aus Bildung, Berufserfahrung, Gehalt und Alter mindestens 70 Punkte erreichen, in drei Feldern: Forschung, Technik und Wirtschaft sowie Management. Vorteile sind eine beschleunigte Bearbeitung, der Nachzug von Eltern und Haushaltshilfe sowie ein deutlich kürzerer Weg zum Daueraufenthalt.
Specified Skilled Worker (SSW)
2019 eingeführt für Fachkräfte in Branchen mit Arbeitskräftemangel — darunter Pflege, Gastronomie, Landwirtschaft, Bau, Fertigung und Schiffbau. Verlangt werden ein Japanischtest und ein Fachkundetest. Die erste Stufe ist befristet und ohne Familiennachzug, die zweite unbefristet verlängerbar und mit Familiennachzug.
Ehepartner- und Familienvisum (Spouse / Dependent)
Für Ehepartner und minderjährige Kinder japanischer Staatsangehöriger oder von Personen mit Aufenthaltserlaubnis. Ehepartner japanischer Staatsangehöriger haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt; Angehörige von Arbeitsvisa-Inhabern erhalten das Dependent-Visum mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis.
Daueraufenthalt (Permanent Residence)
In der Regel nach zehn Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, für Inhaber eines HSP-Visums deutlich früher. Vorausgesetzt werden geordnete Verhältnisse, gesicherte Einkünfte und gezahlte Steuern und Sozialabgaben. Einen förmlichen Sprachtest gibt es nicht, Japanischkenntnisse wirken sich in der Gesamtbewertung aber aus.
Designated Activities (Digital Nomad)
Für ortsunabhängig arbeitende Angestellte und Selbstständige mit einem Jahreseinkommen von mindestens 10 Millionen Yen und eigener Krankenversicherung. Eine Beschäftigung bei japanischen Unternehmen ist damit nicht erlaubt; die Tätigkeit muss für Auftraggeber außerhalb Japans erfolgen.
Reise-Guides
Japan führt den Gegensatz zwischen sehr alt und sehr neu vollständiger vor als jedes andere Land, und die Form einer Reise folgt unmittelbar daraus: Tokio und Kyoto markieren die beiden Pole, die Megastadt und die Tempelhauptstadt, und dazwischen liegen Osakas Straßenküche, Naras Hirschparks und Hiroshima — alle an derselben Shinkansen-Achse aufgereiht. Jenseits dieser Achse öffnen sich die übrigen Register des Landes: der Fuji, die Badekultur der heißen Quellen von Hakone bis Beppu, eine Küche mit UNESCO-Rang und die zwei wirklich anderen Japans im Norden und im Süden. Dazu läuft das ganze Land mit einer Genauigkeit, die Erwartungen dauerhaft verstellt, und gehört zu den sichersten und saubersten Reisezielen überhaupt.
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Yen, Bargeldkultur und IC-Karte — der praktische Teil zum Geld.
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Häufig gestellte Fragen
Braucht man ein Visum für Japan?
Das hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Deutsche, Österreicher und Schweizer reisen für touristische und geschäftliche Zwecke visumfrei ein und dürfen bis zu 90 Tage bleiben; Voraussetzung sind ein für die Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterflugticket, das bei der Einreisekontrolle tatsächlich geprüft wird. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 30 gibt es zusätzlich das Working-Holiday-Programm. Wer unter keine Befreiung fällt, beantragt das Visum vor der Reise bei einer japanischen Auslandsvertretung.
Wie lange dauert der Flug, und wie groß ist der Zeitunterschied?
Aus dem deutschsprachigen Raum sind es elf bis zwölf Stunden nach Tokio, ohne Zwischenstopp gerechnet. Der Zeitunterschied beträgt acht Stunden im Winterhalbjahr und sieben während der mitteleuropäischen Sommerzeit, jeweils in Japan voraus. Die Richtung nach Osten ist die anstrengendere: Planen Sie den Ankunftstag bewusst leer, dann trägt der zweite Tag wieder.
Wann ist die beste Reisezeit für Japan?
Frühjahr und Herbst sind die beiden starken Jahreszeiten — die Kirschblüte Ende März bis Anfang April, die Herbstfärbung im November, beide mit angenehmen Temperaturen und beide entsprechend voll und teuer. Der Sommer bringt Regenzeit, Hitze und Schwüle sowie die Taifunzeit, der Winter ist an der Pazifikseite trocken, klar und ruhig. Wer um Blüte oder Färbung herum plant, sollte wissen, dass die Unterkünfte gebucht sein müssen, lange bevor eine Prognose vorliegt: wie man diese Wette absichert.
Braucht man in Japan Bargeld?
Ja, mehr als das Hightech-Bild vermuten lässt. Kleine Restaurants, Tempel, Taxis und ländliche Betriebe nehmen häufig nur Bargeld, und die Automaten in Convenience-Läden und Postämtern sind der zuverlässige Weg, mit einer ausländischen Karte an Yen zu kommen. Wie viel man dabeihaben sollte und wie die IC-Karte den Alltag übernimmt, steht im Geld-Guide.
Ist Japan für Reisende sicher?
Ja, durchgängig und landesweit — Gewaltverbrechen gegen Reisende sind selten, und Liegengelassenes taucht erstaunlich zuverlässig wieder auf. Wirklich beachten muss man zwei Dinge: ein Betrugsmuster in den Ausgehvierteln und das strenge Arzneimittelrecht, das gängige Erkältungsmittel aus der heimischen Apotheke betrifft. Beides ausführlich unter Sicherheit und Gesundheit.
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